- Seerecht
- die Gesamtheit aller fur das Seewesen und die Schifffahrt geltenden Normen des Privatrechts und des offentlichen Rechts, die die Seefahrt betreffen. Privatrecht: Das deutsche private Seerecht besteht besonders aus dem Seehandelsrecht (§§476–905 HGB), das die Rechtsverhaltnisse der Reederei, das Frachtgeschaft und die Versicherung regelt, und dem im Seemannsgesetz enthaltenen Seearbeitsrecht. Offentliches Recht: In Deutschland gehort der Erlass seerechtlicher Vorschriften in die Zustandigkeit des Bundes (Artikel 74 Nummer 21 GG). Nach dem Seeaufgabengesetz in der Fassung vom 18.9.1998 obliegen dem Bund insbesondere die Forderung der deutschen Handelsflotte, die Schifffahrtspolizei fur alle die Bundesflagge fuhrenden Schiffe sowie die Uberwachung und Unterstutzung der Fischerei. Wichtige Teile des offentlichen Seerechts sind das Seestaats- und Seeverwaltungsrecht (Flaggenrecht, Schiffsregistrierung, Seestraßen- und Seehafenordnung, Seeunfallrecht).Volkerrecht: Das volkerrechtliche Seerecht gliedert sich in das Seekriegsrecht und das Seefriedensrecht. Bis ins 20. Jahrhundert hinein war das Seerecht unkodifiziertes Gewohnheitsrecht. Eine umfassende Seerechtskonvention geht auf die Genfer Seerechtskonferenz von 1958 und die Seerechtskonferenz der Vereinten Nationen von 1973 bis 1982 (UNCLOS, »United Nations Conference on the Law of the Sea«) zuruck. Diese Seerechtskonvention wurde am 10.12.1982 unterzeichnet und trat am 16.12.1994 in Kraft. Sie bestatigt den Grundsatz der Meeresfreiheit (Freiheit der Meere), normiert aber auch Pflichten der Staaten, die das Meer zu den verschiedenen Zwecken (Schifffahrt, Fischerei, Meeresbergbau, Abfallbeseitigung) nutzen oder Teile desselben als Staatsgebiet besitzen. Fur die Breite der Kustengewasser ist eine Hochstgrenze von zwolf Seemeilen festgesetzt worden. Spezialkapitel betreffen die Benutzung der Meerengen, die Inselstaaten, die ausschließliche Wirtschaftszone (die zwar außerhalb der Kustengewasser liegt, in der aber der Kustenstaat bestimmte Vorrechte genießt), den Festlandsockel (Schelf), die Binnenmeere, die Rechte der Binnenstaaten und den Umweltschutz. Fur die Beilegung von Streitigkeiten, die aus der Seerechtskonvention entstehen, wurde in Hamburg der Internationale Seegerichtshof errichtet.
Maritimes Wörterbuch. 2013.