Seerecht

Seerecht
die Gesamtheit aller fur das Seewesen und die Schifffahrt geltenden Normen des Privatrechts und des offentlichen Rechts, die die Seefahrt betreffen. Privatrecht: Das deutsche private Seerecht besteht besonders aus dem Seehandelsrecht (§§476–905 HGB), das die Rechtsverhaltnisse der Reederei, das Frachtgeschaft und die Versicherung regelt, und dem im Seemannsgesetz enthaltenen Seearbeitsrecht. Offentliches Recht: In Deutschland gehort der Erlass seerechtlicher Vorschriften in die Zustandigkeit des Bundes (Artikel 74 Nummer 21 GG). Nach dem Seeaufgabengesetz in der Fassung vom 18.9.1998 obliegen dem Bund insbesondere die Forderung der deutschen Handelsflotte, die Schifffahrtspolizei fur alle die Bundesflagge fuhrenden Schiffe sowie die Uberwachung und Unterstutzung der Fischerei. Wichtige Teile des offentlichen Seerechts sind das Seestaats- und Seeverwaltungsrecht (Flaggenrecht, Schiffsregistrierung, Seestraßen- und Seehafenordnung, Seeunfallrecht).Volkerrecht: Das volkerrechtliche Seerecht gliedert sich in das Seekriegsrecht und das Seefriedensrecht. Bis ins 20. Jahrhundert hinein war das Seerecht unkodifiziertes Gewohnheitsrecht. Eine umfassende Seerechtskonvention geht auf die Genfer Seerechtskonferenz von 1958 und die Seerechtskonferenz der Vereinten Nationen von 1973 bis 1982 (UNCLOS, »United Nations Conference on the Law of the Sea«) zuruck. Diese Seerechtskonvention wurde am 10.12.1982 unterzeichnet und trat am 16.12.1994 in Kraft. Sie bestatigt den Grundsatz der Meeresfreiheit (Freiheit der Meere), normiert aber auch Pflichten der Staaten, die das Meer zu den verschiedenen Zwecken (Schifffahrt, Fischerei, Meeresbergbau, Abfallbeseitigung) nutzen oder Teile desselben als Staatsgebiet besitzen. Fur die Breite der Kustengewasser ist eine Hochstgrenze von zwolf Seemeilen festgesetzt worden. Spezialkapitel betreffen die Benutzung der Meerengen, die Inselstaaten, die ausschließliche Wirtschaftszone (die zwar außerhalb der Kustengewasser liegt, in der aber der Kustenstaat bestimmte Vorrechte genießt), den Festlandsockel (Schelf), die Binnenmeere, die Rechte der Binnenstaaten und den Umweltschutz. Fur die Beilegung von Streitigkeiten, die aus der Seerechtskonvention entstehen, wurde in Hamburg der Internationale Seegerichtshof errichtet.

Maritimes Wörterbuch. 2013.

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  • Seerecht — Seerecht, Inbegriff der auf die Seeschiffahrt bezüglichen Rechtsnormen. Das S. zerfällt, wie das Rechtssystem überhaupt (s. Privatrecht), in öffentliches und Privatrecht. Das öffentliche S. ist entweder S. eines bestimmten Staates, Seestaatsrecht …   Meyers Großes Konversations-Lexikon

  • Seerecht — Seerecht, der Inbegriff der Rechtsnormen, welche sich auf das gesammte Seewesen, die Benutzung des Meeres zur Schifffahrt u. den Seehandel, ingleichen auf den Seekrieg etc. beziehen. Die Quellen des S s sind im Allgemeinen dieselben, wie die des… …   Pierer's Universal-Lexikon

  • Seerecht — Seerecht, der Inbegriff der auf Schiffahrt und Seehandel bezüglichen Rechtsnormen, sowohl die privatrechtlicher (Havarie, Bodmerei, Versicherungswesen etc.) als auch die öffentlichrechtlicher Natur. Soweit dieselben sich auf das Verhältnis… …   Kleines Konversations-Lexikon

  • Seerecht — Seerecht, der Inbegriff der Gesetze, welche für die Schiffahrt gelten, namentlich bei dem Seekriege. Sie sind privatrechtlicher Natur, sofern sie die Schiffahrt und den Seehandel der Angehörigen des Staats betreffen, der sie erläßt, hingegen… …   Herders Conversations-Lexikon

  • Seerecht — Das Seerecht ist die Gesamtheit des für die See und ihre Nutzung geltenden Rechts. Es ist geprägt von zahlreichen Besonderheiten, die meist in der isolierten Situation auf See und im Fehlen staatlicher Souveränität auf hoher See begründet sind.… …   Deutsch Wikipedia

  • Seerecht — das Seerecht (Oberstufe) Recht, das sich auf Hoheitsgewässer und das freie Meer erstreckt Beispiel: Nach dem Seerecht ist jedes Schiff dazu verpflichtet, einem anderen Schiff in Seenot zu helfen. Kollokation: Verstoß gegen das Seerecht …   Extremes Deutsch

  • Seerecht — See|recht 〈n. 11; unz.〉 alle für Schifffahrt u. Seewesen geltenden Vorschriften * * * See|recht, das: die Nutzung der Meere, bes. die Seeschifffahrt regelndes Recht: eine Verletzung des internationalen s. * * * Seerecht,   die Gesamtheit der… …   Universal-Lexikon

  • Seerecht von Wisby — „Datt högeste unde öldeste water recht“ gedruckt 1537 von Jürgen Richolff d. J. in Lübeck Das Seerecht von Wisby ist ein schwedischer Seerechtskodex aus dem frühen 16. Jahrhundert. Inhaltsverzeichnis …   Deutsch Wikipedia

  • Seerecht, das — Das Seerêcht, des es, plur. die e, Gesetze, nach welchen in Vorfällen auf der See geurtheilet wird, es seyen nun Sachen, welche die Schifffahrt und die Handlung, oder den Seekrieg betreffen; wo es doch von dem ganzen Umfange oder der Sammlung… …   Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart

  • Seerecht — See·recht das; nur Sg, Kollekt; die internationalen Gesetze, die die Schifffahrt und die Fischerei auf dem Meer regeln …   Langenscheidt Großwörterbuch Deutsch als Fremdsprache

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